Darunter verstehen wir hauptsächlich Hunde, Katzen und andere Haustiere. Seit 2002 (mit einer Aktualisierung im Jahr 2011) ist der Besitzer eines Tieres nach EU-Recht VERPFLICHTET, für die endgültige Verbringung der Leiche des verstorbenen Tieres zu sorgen. DAS AUSSETZEN, DIE BESEITIGUNG ODER DIE UNKONTROLLIERTE ENTSORGUNG DER ÜBERRESTE SIND VERBOTEN (die Sanktion beträgt in Italien bis zu 28.000 Euro). Die Standardmethode der nichtindividuellen Entsorgung eines Tierkörpers ist eine KOLLEKTIVE EINÄSCHERUNG, d.h. die gleichzeitige Verbrennung mehrerer Tierkörper. In einigen Fällen kann dies bis zu einer PRESSUNG DER TIERKÖRPER gehen, die nach dem Vergraben schneller mineralisieren können. Es liegt auf der Hand, dass wer sich dieser Verfahren bewusst wird, nicht bereit ist, sein Tier UNBEKANNTEN und einem solchen SCHRECKLICHEN SCHICKSAL zu überlassen. Die beste Lösung, um dem zu begegnen, ist eine Einzelkremierung, bei der jeweils nur ein Tierkörper verbrannt und die Asche an die Besitzer zurückgegeben wird.
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